Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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§ 1 Anwendungsbereich
Für Verträge mit der goyya.com OHG (im Weiteren
auch „goyya“) für die Dienste von www.massenversand.de
gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen.
Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als
die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer
ausdrücklichen Anerkennung wirksam. Diese Vertragsbedingungen
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Mündliche Nebenabreden sollen auf einem
dauerhaften Datenträger, z.B. E-Mail, dokumentiert
werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich
dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung
von Lieferterminen oder –fristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der Bestätigung durch die goyya.com OHG.
§ 2 Angebote
Angebote der goyya.com OHG sind freibleibend und unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert
werden. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir
sie bestätigen oder wenn wir ihnen durch Ausführung
des Auftrages nachkommen. Alle Angebote richten sich
ausschließlich an gewerbliche Kunden, deshalb
werden alle Preise als Nettopreise angegeben. Es gelten
die allgemeinen Preisbestimmungen nach § 6 dieser
AGB.
§ 3 Vertragsgrundlagen
Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind die jeweils
gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,
soweit sie die GSM-Netze betreffen, zu beachten. Neben
der strikten Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gehören
hierzu insbesondere die Bestimmungen der Telekommunikationsdienste-Datenschutzverordnung
(TDSV), des Telemediengesetzes (TMG) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
§ 4 Rechte & Pflichten der goyya.com
OHG
4.1 Die goyya.com OHG stellt dem Auftraggeber die gewünschte
Dienstleistung spätestens 5 Werktage nach Vertragsunterzeichnung
zur Verfügung.
4.2 Die Verfügbarkeit der Systeme der goyya.com
OHG beträgt jeweils 95% im Jahresdurchschnitt.
Die goyya.com OHG gewährleistet nicht, dass eine
ordnungsgemäß von der goyya.com OHG an den
Empfänger adressierte SMS diesen tatsächlich
erreicht, da die goyya.com OHG auf die Übertragung
der Nachricht im Internet und in dem Netz des Mobilfunkbetreibers
keinen Einfluss hat. Aufgrund der technischen und wirtschaftlichen
Dimensionierung der angesteuerten Netze und in Abhängigkeit
von den funktechnischen Ausbreitungsbedingungen (z.B.
Funkschatten) muss der Auftraggeber damit rechnen, dass
eine Funkverbindung nicht jederzeit und an jedem Ort
hergestellt werden kann, bzw. beeinträchtigt wird.
4.3 Sind voraussehbare Wartungsarbeiten erforderlich,
werden diese mit einem Vorlauf von drei (3) Tagen angekündigt.
Die Wartungsarbeiten werden nicht in Peak-Zeiten, sondern
in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr nachts durchgeführt.
Voraussehbare Wartungszeiten dürfen jahresdurchschnittlich
einen Umfang von zwei (2) Stunden pro Woche nicht übersteigen.
Voraussehbare Wartungszeiten werden bei der Berechnung
der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
4.4 Sind unerwartete Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung
der Systemfunktionalitäten erforderlich, wird dies
dem Auftraggeber unter Angabe der Anfangs- und voraussichtlichen
Endzeit unverzüglich mitgeteilt. Zu diesem Zweck
und zur Klärung aller technischen und organisatorischen
Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung
dieses Vertrages benennt der Auftraggeber gegenüber
der goyya.com OHG eine Kontaktstelle, die jederzeit
erreichbar ist.
4.5 Tritt eine Störung der Systeme auf, wird die
goyya.com OHG nach Kenntnis von der Störung unverzüglich,
spätestens innerhalb einer halben Stunde mit der
Fehlerbehebung beginnen und verpflichtet sich, werktags
innerhalb von 12 Stunden Abhilfe zu schaffen
4.6 Sind unerwartete Wartungsarbeiten oder Störungsbehebungen
aus Gründen erforderlich, die der Auftraggebersphäre
entstammen, und ist dadurch das Funktionieren der Systeme
gestört, werden diese Ausfallzeiten bei der Berechnung
der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit nicht
berücksichtigt. Ist der Ausfall vom Auftraggeber
zu vertreten, ist die goyya.com OHG berechtigt, die
durch den Ausfall entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt
zu verlangen.
4.7 Aus der Einschränkung oder vorübergehenden
Einstellung des Dienstangebotes entstehen keinerlei
Haftungsansprüche des Auftraggebers gegenüber
der goyya.com OHG. Dies gilt auch für nicht von
der goyya.com OHG zu vertretende Störungen, wie
z. B. beim vorübergehenden Ausfall von Telekommunikationseinrichtungen
oder einzelner GSM-Netze. Goyya wird den Auftraggeber
über die Planung der o. g. Änderungen, Modifikationen
und Verbesserungen möglichst frühzeitig informieren.
Beeinträchtigungen bei der Nutzung der GSM-Netze,
längerfristige Einschränkungen oder Einstellungen
des Dienstangebotes seitens Goyya oder einzelner Netzbetreiber
werden dem Vertragspartner nach Möglichkeit so
rechtzeitig mitgeteilt, dass entsprechende Maßnahmen
zur Vermeidung geschäftlicher Nachteile eingeleitet
werden können.
4 .8 Die Dienste von goyya für den Versand und
Download mobiler Inhalte (Mobile Content Server) unterstützen
die in den dazugehörigen Dokumenten angegebenen
und über Schnittstellen abrufbaren Endgeräte
und Inhaltsarten. Die Unterstützung anderer Endgeräte
und Inhaltsarten erfolgt ohne Gewähr. Der Versand
von Inhalten kann über Dienstmitteilungen (sogenannte
Wap-Push-SMS) erfolgen. Zum Empfang dieser Nachrichten
muss die Funktion einer Wap-Push-SMS auf dem empfangenden
Endgerät aktiviert sein. Der Download der Inhalte
erfolgt in diesem Falle durch Herstellung einer i.d.R.
für den Endnutzer kostenpflichtigen Datenverbindung.
Für diese Datenverbindung sind u.U. besondere Einstellungen
am Endgerät vorzunehmen, für deren korrekte
Konfiguration allein der Endnutzer verantwortlich ist.
goyya ist in dieser Hinsicht zu keinerlei Supportleistungen
verpflichtet.
§ 5 Rechte & Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber hat der goyya.com OHG für
den SMS-Versand die Empfängernummern abhängig
von der vereinbarten Anbindungsart gemäß
der beigefügten Schnittstellenbeschreibung an die
Übergabeschnittstelle zu übermitteln. Der
Kunde ist im besonderen verpflichtet, Daten im Rahmen
des Dienstangebotes ausschließlich gemäß
der in den Benutzerhandbüchern bzw. technischen
Beschreibungen festgelegten Spezifikationen zu übermitteln.
Aus der Verletzung dieser Verpflichtung eventuell entstehende
Schäden können dem Kunden in Rechnung gestellt
werden.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, insgesamt ein
maximales Nachrichtenaufkommen von 10.000 Nachrichten
pro Stunde nicht zu überschreiten. Sollte sich
die Notwendigkeit einer Erhöhung der Nachrichtenmenge
abzeichnen, werden die Vertragsparteien eine einvernehmliche
schriftliche Regelung herbeiführen. Auftragsvolumen
von größer 50.000 SMS pro Tag sind der goyya.com
OHG mindesten 5 Arbeitstage im voraus zu melden. Die
goyya.com OHG ist berechtigt, aus technischen Gründen
von einem Versand abzusehen oder ihn auf einen geeigneten
Zeitpunkt zu terminieren sowie die weiteren Bedingungen
festzulegen.
5.3 Der Auftraggeber ist für den Inhalt der von
ihm an die goyya.com OHG zur Weiterleitung übergebenen
Nachrichten alleine verantwortlich. Er versichert, dass
der Versand von SMS-Nachrichten nur an Empfänger
erfolgt, die mit dem Erhalt der Nachricht einverstanden
sind. Der Auftraggeber versichert, dass er den Dienst
ausschließlich unter Beachtung der geltenden gesetzlichen,
insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzt
und über die insoweit gegebenenfalls erforderlichen
Einwilligungen seiner eigenen Kunden zur Übermittlung
von Daten an oder über die goyya.com OHG verfügt.
Der Auftraggeber weist der goyya.com OHG auf Verlangen
nach, dass eine Einwilligung vorgelegen hat bzw. zwischen
dem Auftraggeber und dem Empfänger der SMS ein
Vertragsverhältnis bestand, das im Innenverhältnis
zum Versand der Kurzmitteilung berechtigt. Sollte die
Einwilligung nicht nachweisbar sein, kann die goyya.com
OHG eventuell gegen sie erhobene Strafzahlung seitens
seiner Partner oder der Netzbetreiber beim Auftraggeber
geltend machen bzw. den Partner oder Netzbetreiber ermächtigen,
die Strafzahlung unmittelbar beim Auftraggeber einzufordern.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm bekannten
Informationen oder Nachrichten, welche die nachfolgenden
Themenkreise betreffen, über den Service der goyya.com
OHG nicht zu verschicken:
Informationen, die
• dem Strafgesetzbuch unterfallen,
• die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland
missachten oder gegen diese verstoßen,
• Themen und Inhalte mit pornographischen, rassistischen
oder diskriminierenden Bezug haben,
• Werbung beinhalten, es sei denn, der Empfänger
ist mit der Zusendung einverstanden,
• schwerwiegend gegen die Interessen der Firma
der goyya.com OHG verstoßen.
5.5 Die Bewerbung von Mehrwertdiensten mit Mehrwertrufnummern
und Premium Rate SMS durch den Auftraggeber ist nur
nach vorheriger Prüfung durch Goyya möglich.
Goyya behält sich vor, vom Kunden versendete Nachrichten
zur Bewerbung ungeprüfter Mehrwertdienste nicht
an die Netzbetreiber auszuliefern. Diese Nachrichten
werden laut Preisliste berechnet.
5.6 Der Auftraggeber hat die goyya.com OHG schriftlich
einen Ansprechpartner zu benennen, der für sämtliche
Fragen, die aus der Durchführung dieses Vertrages
entstehen können, zuständig und entscheidungskompetent
ist.
§ 6 Vergütung & Konditionen
6.1 Die aktuell gültigen Preise für die Versendung
bzw. den Empfang der SMS in die deutschen Mobilfunknetze
sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Konditionen
für den Versand in internationale Netze erhalten
Sie auf Anfrage. Die Konditionen werden in Anlehnung
an die Marktverteilung der Mobilfunknetze kalkuliert
(siehe Preisliste). Sollte die Verteilung der monatlich
an die goyya.com OHG übermittelten SMS bei einem
der Netze um mehr als 3% abweichen, ist die goyya.com
OHG berechtigt, die Abrechnung getrennt nach den einzelnen
Mobilfunknetzen vorzunehmen. Die Konditionen für
die mobilfunknetzabhängige Abrechnung erhält
der Kunden auf Anfrage.
6.2 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6.3 Die Vergütung wird monatlich in Rechnung gestellt,
erstmalig für den Monat, der auf die Inbetriebnahme
der Dienstleistung gemäß Vertrag folgt. Fällig
ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Rechnung.
6.4 Bei der Nutzung von Prepaid-Paketen muss der volle
Betrag vor Aussendung der ersten SMS durch den Auftraggeber
auf ein Konto der goyya.com OHG überwiesen sein.
Es gilt der Zahlungseingang.
6.5 Die goyya.com OHG ermittelt die monatliche Anzahl
der SMS, die vom bzw. zum Auftraggeber übermittelt
worden sind. Diese Anzahl bildet die Grundlage für
die jeweilige Rechnungslegung. Maßgeblich für
den SMS-Versand ist hierbei die Anzahl der SMS, die
bei der goyya.com OHG eingegangen sind, unabhängig
davon, ob sie an den Empfänger übermittelt
werden konnten, es sei denn, die goyya.com OHG trifft
bezüglich der Nichtübermittlung ein Verschulden.
6.6 Vereinbarungen zum Mindestversandvolumen entnehmen
Sie bitte der aktuellen gültigen Preisliste. Die
Verpflichtung zum Versand des genannten SMS Mindestvolumens
beginnt ab dem Folgemonat der Vertragsunterzeichnung.
6.7 Soweit vom Auftraggeber weitere Dienstleistungen
wie z.B. Beratung bzw. individuelle Einrichtung eines
SMS-Services in Anspruch genommen werden, werden diese
gesondert nach Aufwand abgerechnet. Hierüber soll
eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
6.8 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug,
so ist der ausstehende Betrag mit 4% über dem Basiszinssatz
nach dem Diskontsatzüberleitungsgesetz zu verzinsen.
6.9 Vertraglich festgelegte Sendevolumen müssen,
wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Monats
ab Vertragsbeginn aufgebraucht werden. Nach Ablauf des
Monats- oder Vereinbarungszeitaums noch nicht versendete
Nachrichten verfallen ersatzlos und werden dem Kunden
in Rechnung gestellt.
6.10 Bei Stornierung eines Auftrages ist die goyya.com
OHG berechtigt, dem Auftraggeber eine Aufwandspauschale
von 50,00 Euro zzgl. geltender Mehrwertsteuer in Rechnung
zu stellen.
6.11 Wenn nicht anders vereinbart, haben Prepaid-Pakete eine Gültigkeit von 6 Monaten. Das erworbene Guthaben ist innerhalb dieses Zeitraumes aufzubrauchen, nicht aufgebrauchtes SMS-Volumen oder Guthaben verfällt nach Ablauf von 6 Monaten ersatzlos.
§ 7 Änderung technischer Parameter
Zur Aufrechterhaltung oder zur Verbesserung des Dienstes
kann die goyya.com OHG Änderungen und Modifikationen
an der Übergabe-Schnittstelle oder an der für
die Abwicklung des Dienstes genutzten Infrastruktur
in dem Umfang durchführen, wie dies unter Berücksichtigung
der berechtigten Auftraggeberinteressen zumutbar ist.
Voraussehbare Änderungen und Umstellungen werden
dem Auftraggeber eine Woche im voraus bekannt gegeben.
§ 8 Vertragsänderungen
8.1 Die goyya.com OHG ist zur Änderung der vom
Auftraggeber zu zahlenden Entgelte berechtigt, wenn
die Marktbedingungen (z.B. Einkaufspreise) sich entsprechend
ändern. Preisänderungen werden ohne Einhaltung
einer Übergangsfrist sofort nach Bekanntgabe wirksam.
Die Information über die Preisänderung an
den Kunden erfolgt per E-Mail, Fax oder Post.
8.2 Die goyya.com OHG ist darüber hinaus zur Änderung
ihrer vertraglichen Leistungen und vom Auftraggeber
zu zahlender Entgelte berechtigt, soweit die Änderungen
für den Auftraggeber keinerlei Beeinträchtigung
seiner Rechte darstellen. Über entsprechende Änderungen
wird der Kunde schriftlich informiert.
8.3 Die goyya.com OHG ist zu Vertragsänderungen
ferner berechtigt, soweit dies wegen veränderter
technischer Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung
des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben,
insbesondere seitens der Gerichte oder der zuständigen
Aufsichtsbehörden, erforderlich ist. Einseitige
Änderungen der Entgelte sind auch bei Änderung
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich,
Änderungen der Leistungen, wenn ein sonstiger triftiger
Grund gegeben ist. Die Änderungen müssen für
den Auftraggeber zumutbar sein.
8.4 Soweit die goyya.com OHG von ihrem Änderungsrecht
nach dem vorstehenden Absatz Gebrauch macht, kann der
Auftraggeber das Vertragsverhältnis außerordentlich
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
Der Auftraggeber wird auf die Änderungen und sein
Kündigungsrecht hingewiesen. Die Änderung
wird mit diesem Hinweis an den Auftraggeber wirksam.
Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach dem
entsprechenden Hinweis.
8.5 Das Recht zu Vertragsänderungen nach den gesetzlichen
Regelungen bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche gegen die goyya.com
OHG wegen des Ersatzes von Vermögensschäden
sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Handelns beschränkt. Die goyya.com OHG haftet für
einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die Verletzung
einer vertragswesentlichen Pflicht (sogenannte Kardinalpflicht)
vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung für Vermögensschäden
hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden
und hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren
Schaden begrenzt. Soweit die Haftung von der goyya.com
OHG ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach den Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes, die Gewährleistung
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft sowie
Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden
bleiben von diesen Regelungen unberührt.
9.2 Die goyya.com OHG haftet weder für etwaiges
Fehlverhalten auf Seiten der GSM-Netzbetreiber noch
für höhere Gewalt oder technische Störungen,
die in den Zuständigkeitsbereich anderer Unternehmen
fallen (z. B. Übertragungswege von Telekommunikationsunternehmen
oder Störungen bei Zugangsprovidern). Etwaige Ansprüche,
die der goyya.com OHG in einem solchen Fall zustehen,
werden an den Auftraggeber im voraus abgetreten. Die
goyya.com OHG haftet im Hinblick auf die GSM-Netzbetreiber
nur für die ordnungsgemäße Auswahl (weitergeleiteter
Auftrag).
9.3 goyya haftet insbesondere nicht für Schäden
die dadurch entstehen, dass Inhalte aufgrund von Umständen
außerhalb der Sphäre von goyya, z.B. aufgrund
mangelnder Verfügbarkeit eines TK-Netzes Dritter
oder fehlerhafter Konfiguration des Endgerätes,
nicht oder nur verzögert für den Auftraggeber
bzw. dessen Endkunden verfügbar sind. Die Haftung
für mittelbare und Folgeschäden, wie zum Beispiel
Verlust von Umsatz oder Gewinn, ist insoweit ausgeschlossen.
9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die goyya.com
OHG von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen
(einschließlich Rechtsberatungsgebühren und
-auslagen) freizustellen, die die goyya.com OHG insgesamt
oder einzeln im Rahmen von Gerichtsverfahren oder infolge
drohender oder geltend gemachter Ansprüche zu leisten
hat, die aufgrund der vom Auftraggeber versendeten SMS
einschließlich Inhalts gegen die goyya.com OHG
geltend gemacht werden.
§ 10 Vertragsdauer und Beendigung
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart wird, beginnt
der Vertrag mit Vertragsunterzeichnung und läuft
für 12 Monate. Er verlängert sich um jeweils
weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von
30 Tagen zum jeweiligen Beendigungszeitpunkt von wenigstens
einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt
wird.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, soweit die jeweils andere
Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt,
zahlungsunfähig wird, über ihr Vermögen
ein lnsolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag
auf Eröffnung über ihr Vermögen gestellt
wird.
10.3 Für die goyya.com OHG besteht ein sofortiges
außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der
Auftraggeber mit mehr als zwei Monatszahlungen im Rückstand
ist.
10.4 Für den Auftraggeber besteht ein sofortiges
außerordentliches Kündigungsrecht für
den Fall, dass die goyya.com OHG auf Dauer technisch
nicht mehr in der Lage ist, SMS in das GSM-Netz zu speisen.
10.5 Über die Bestimmung der vorstehenden Ziff.
10.2 hinausgehend hat die goyya.com OHG das Recht, den
Vertrag schriftlich fristlos zu kündigen, wenn
der Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit gegen
Gesetze, sonstige staatlichen Vorschriften oder gegen
seine Pflichten aus Ziff. 5.3 und 5.4 verstößt.
§ 11 Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien vereinbaren, alle Informationen, die
sie von der jeweils anderen Partei über deren Geschäftsbetrieb,
Finanzen, Geschäftspartner, Technologie und sonstige
Angelegenheiten erlangen, insbesondere Informationen
in Bezug auf diesen Vertrag, ungeachtet der Art der
Information („Vertrauliche Informationen“)
streng vertraulich zu behandeln.
11.2 Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen
der jeweils anderen Partei an ihre Organe, Führungskräfte,
Angestellten, Beauftragten oder Berater (im folgenden
zusammenfassend bezeichnet als ,,Repräsentanten“)
weiterreichen, soweit diese die entsprechenden Informationen
zur Erreichung der Zwecke dieses Vertrages benötigen.
Soweit es sich bei den Repräsentanten nicht um
Organe oder Führungskräfte handelt, dürfen
vertrauliche Informationen an sie nur weitergegeben
werden, sofern sich die Repräsentanten entweder
schriftlich dazu verpflichtet haben, die vertraulichen
Informationen in Übereinstimmung mit dieser Ziff.
10 zu behandeln oder aber die Repräsentanten bereits
aufgrund gesetzlicher bzw. standesrechtlicher Vorschriften
zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind.
11.3 Die Parteien haften jeweils für jede Verletzung
dieser Vereinbarung durch ihre Repräsentanten,
verbundene Unternehmen und deren Repräsentanten.
Sie verpflichten sich jeweils auf eigene Kosten, alle
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Repräsentanten,
verbundene Unternehmen und deren Repräsentanten
davon abzuhalten, vertrauliche Informationen unter Verstoß
gegen vorstehende Ziffer 11.2 weiterzuleiten oder zu
gebrauchen.
11.4 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der
anderen Partei, die jedoch nicht in unangemessener Weise
vorenthalten werden darf, ist keine der Parteien befugt,
eine Pressemitteilung oder eine öffentliche Erklärung
über die Existenz, den Gegenstand oder die Bedingungen
dieses Vertrags, oder die andere Partei, oder ihr derzeitiges
oder geplantes Geschäft oder Leistungen abzugeben.
11.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser
Ziff. 11 bleiben für die Dauer von zwei (2) Jahren
nach Beendigung dieses Vertrages in Kraft.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
12.1 Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber
der goyya.com OHG ist nur möglich, wenn die Forderung
des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber.
12.2 Die goyya.com OHG ist berechtigt, die Erfüllung
seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise auf Dritte
zu übertragen.
12.3 Jede Änderung der Bestimmungen dieses Vertrags
bzw. seiner Anlagen bedarf der Schriftform. Dies gilt
auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
12.4 Falls eine der Parteien es versäumt, eines
ihrer Rechte nach diesem Vertrag durchzusetzen, gilt
dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht.
12.5 Ist ein Teil, eine Bedingung oder eine Klausel
dieser Vertrags nicht gültig oder vollstreckbar,
hat dies keinerlei Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen
dieses Vertrags.
12.6 Die Anlagen zu diesem Vertrag bilden einen Bestandteil
dieses Vertrages. Bei Widersprüchen zwischen den
Bestimmungen dieses Vertrags und seiner Anlagen sind
die Anlagen maßgebend.
12.7 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten,
die aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen,
wird Dresden als Gerichtsstand vereinbart.
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